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Was tun im Trauerfall? Was ist zu beachten, wenn der Sterbefall eingetreten ist:

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwändige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Für alle anfallenden Schritte finden Sie hier Informationen.

Zunächst muss entschieden werden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche an ein Bestattungsinstitut übergeben werden sollen.

1. Arzt benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause bzw. im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Im Heim geschieht das im Normalfall durch die Heimleitung.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch den dortigen Arzt ausgestellt.

Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits eine Bestattungsvorsorge abgeschlosen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter sollte anschließend geklärt werden, welche Festlegungen getroffen wurden.

Wichtig!
Zur Überführung des Verstorbenen aus dem Trauerhaus benötigt der Bestatter die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Zum Beratungsgespräch bitte folgende Dokumente und Urkunden bereitlegen (ist ein Dokument nicht vorhanden, kann dieses vom Bestatter bei den zuständigen Behörden angefordert werden)

  • Meldebescheinigung
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bei ausländischen Mitbürgern werden ggf. zusätzliche Dokumente im Original wie auch als beglaubigte Übersetzung benötigt:
    • Registrierschein
    • Vertriebenenausweis
    • Einbürgerungsurkunde
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Ausweise/Pässe
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z.B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Außerdem findet man sie auch auf dem Kontoauszug des Girokontos.
  • Angaben zu betrieblichen Renten und Zusatzversorgungen
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden ist
  • Krankenkassenkarte
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